Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit unseren Angeboten bieten wir Ihnen das bezeichnete Objekt und zugleich unsere Dienste als Makler an. Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angebotsangaben richtig sind und das Objekt im Augenblick des Zuganges dieser Offerte noch verfügbar ist. Behandeln Sie den Inhalt bitte vertraulich und geben Sie ohne unser Einverständnis weder das Angebot noch Einzelheiten daraus an Dritte weiter.
Verstößt der Empfänger hiergegen und schließt darauf der Dritte einen Vertrag, der durch die Weitergabe unserer Angaben entstanden ist, so schuldet der Empfänger die Provision als ob er den Vertrag selbst abgeschlossen hätte. Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, z. B., wenn Sie sich mit uns oder dem Eigentümer / Vermieter direkt in Verbindung setzen.
Vorkenntnis: Ist ein Objekt bereits von anderer Seite dem Empfänger angeboten worden, ist er verpflichtet, dies innerhalb von fünf Tagen schriftlich mitzuteilen. Erfolgt die Bekanntgabe nicht fristgemäß, so erkennt der Empfänger den Nachweis von Immobilien Wieck an.
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz sind vom Käufer 3 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer an den Makler zu zahlen (3,57 inkl. MwSt), soweit nichts anderes vereinbart oder das Objekt mit dem Hinweis „provisionsfrei„ gekennzeichnet ist. Bei Vertragsbruch sind eventuell anfallende Innenprovisionen, die Immobilien Wieck entgehen, auszugleichen.
Bei der Vermietung von Wohnräumen werden zwei Grundmieten zzgl. der gesetzlichen MwSt. als Provision berechnet (2,38 Kaltmieten inkl. MwSt). Diese sind vom Mieter bei Vertragsabschluss an den Makler zu entrichten.
Gewerbevermietung: Für die Vermittlung bzw. den Nachweis des Objektes berechnen wir dem Mieter oder dem im Interesse des Mieters handelnden Empfängers dieses Angebotes eine Provision in Höhe von 3 Brutto-Monatsmieten zzgl. gesetzlicher MwSt., verdient und fällig bei Abschluss eines Mietvertrages, auch wenn dieser über eine Tochter- bzw. eine Beteiligungsgesellschaft oder eine dem Angebotsempfänger angeschlossene Firma getätigt wird.
Die angegebene Provision / Courtage wird fällig, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, selbst wenn wir bei dem Vertragsabschluss nicht mitwirken. Der Makler ist am Vertragsabschluss, am Entwurf sowie der Ausfertigung zu beteiligen.
Der Makler ist uneingeschränkt berechtigt auch provisionspflichtig- für den anderen Vertragsteil tätig zu sein. Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z. B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages, Erwerb aus Vergleichs- oder Konkursmasse, Erwerb einer Unternehmensbeteiligung oder von Teilen des Unternehmens anstelle einer Vermietung oder eines Verkaufs des Gesamtobjektes).
Die Reservierungsgebühr bei mündlichen Willenserklärungen, sowie schriftlich fixiert - beträgt 15% der an sich geschuldeten Courtage inklusive Mehrwertsteuer.
Die aufgeführten Geschäftsbedingungen sind Ausgangspunkt für alle Geschäftsverhandlungen mit Immobilien Wieck und gelten als verbindlich. Mit dem Empfang der Offerte treten die Geschäftsbedingungen in Kraft. Anderweitige Regelungen müssen schriftlich fixiert werden und bedürfen des Einverständnisses von Immobilien Wieck.
Da wir uns bei den Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, haftet Immobilien Wieck nicht für Schadenersatzansprüche, die sich aus Zeitverzögerung, Objektmängel oder Nichtzustandekommen des Miet- / Pacht- oder Kaufvertrages ergeben, sowie für Irrtümer die sich auf Objektdaten beziehen.
Verträge, die über Fernkommunikationsmittel mündlich mit Immobilien Wieck geschlossen werden, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung von
Immobilien Wieck, um in Kraft zu treten. Der Gerichtsstand für Vollkaufleute, auch für solche, die ihren Wohn- und Geschäftssitz im Ausland haben, ist Dortmund. Für die Abwicklung des Vertrages gilt deutsches Recht.
"Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und Inhalte der gelinkten Webseiten haben. Daher distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Webseiten auf unserer gesamten Webseite inkl. aller Unterseiten und deren Unterlinks oder anderen Weiterleitungsmechanismen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links, Banner oder sonstige Verknüpfungen führen."
Provisionen bei Vermietungen sind fällig, verdient und zahlbar bei Unterzeichnung des entsprechenden Mietvertrages, Provisionen bei Verkäufen sind fällig, verdient und zahlbar bei Abschluß des entsprechenden notariellen Kaufvertrages.
Rechtswirksamkeit
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen beziehen sich auf Immobilien Wieck. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.